- Mitgliedsbeiträge/ Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung hat festgestellt, das es keine Beitragsordnung gibt. Roland Suljic stellte den Antrag, dass der Vorstand aufgefordert wird, die Beitragsordung zeitnah in schriftlicher Form zu verfassen und den Mitgliedern zugänglich zu machen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 3o,-€ ist gültig vom 01.01-31.12 .
Es wurde abgestimmt ob ein unterjähriger Eintritt mit unterjährigem Beitrag für das erste Jahr möglich ist.
Dies wurde einstimmig angenommen.
Desweiteren wurde beschlossen, wie der unterjährige Beitrag sich errechnet: Jahresbeitrag geteilt durch 12 Monate mal der verbleibenden Monate bis Jahresende zuzüglich einer Verwaltungspauschale in Höhe von 5,-€
Die Beitragsordnung wird öffentlich auf die FAHD-Seite gesetzt.
LG
Garry Moon